1. Allgemeines
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Walczak GmbH und Kunden gelten die unten aufgeführten AGB. Mit der Auftragserteilung erkennt der Kunde die nachstehenden Bedingungen an, auch für alle zukünftigen Aufträge. Abweichende Bedingungen oder Gegenbestätigungen haben keine Gültigkeit. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie von der Firma Walczak GmbH ausdrücklich schriftlich bestätigt sind und dann nur für das Geschäft, für welches sie vereinbart sind.
2. Vertragsabschluss
Die Angebote der Firma Walczak GmbH verstehen sich stets freibleibend, es sei denn, sie werden ausdrücklich als Festangebote bezeichnet. Ein Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung oder die Werkleistung der Firma Walczak GmbH zustande. An den Auftrag ist der Auftraggeber zwei Wochen ab Auftragserteilung gebunden. Der Vertrag ist abgeschlossen, sofern die Firma Walczak GmbH diesen nicht innerhalb dieser Frist abgelehnt hat.
3. Preise
Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben, in EURO und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Liefertermin mehr als 4 Monate liegen. Erhöhen sich danach bis zur Fertigstellung der Leistung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmässigen Einstandspreise, so ist die Firma Walczak GmbH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen. Der Besteller ist zum Rücktritt berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenserhaltskosten zwischen Bestellung und Auslieferung mehr als
25 % übersteigt.
4. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen der Firma Walczak GmbH sind zahlbar zu den auf den Rechnungen vermerkten Zahlungsbedingungen. Zu Skontierungen, wenn vereinbart, ist der Kunde nur dann berechtigt, wenn zum Zeitpunkt der Skontierung sämtliche sonstige Forderungen beglichen sind. Schecks und Wechsel werden nur nach Vereinbarung und dann auch nur erfüllungshalber und unter den Voraussetzungen ihrer Diskontierbarkeit angenommen. Vom Verzugszeitpunkt an ist die Firma Walczak GmbH berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der säumige Kunde trägt die gesamten Betreibungs-, etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten. Ist der Kunde mit einer Zahlung in Verzug, hat er seine Zahlung eingestellt, werden Tatsachen bekannt, die eine nicht unerhebliche Verschlechterung der ökonomischen Lage des Kunden vermuten lassen oder ändern sich dessen rechtliche Verhältnisse, so hat die Firma Walczak GmbH das Recht, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistung zu verlangen, von laufenden Verträgen ohne Fristsetzung ganz oder teilweise zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Lieferbedingungen
Der Kunde hat das Auto zur Firma Walczak GmbH zu bringen und anschließend nach Terminsvereinbarung wieder abzuholen. Höhere Gewalt und unvorsehbare Umstände sowie von der Firma Walczak nicht zu vertretendes Ausbleiben von Vorlieferanten zu lieferndes Material, entbinden die Firma Walczak GmbH bis zur Beseitigung des Zustandes von der Einhaltung zugesagter Lieferfristen. Verzögert sich in einem solchen Fall die Leistung unzumutbar, ist die Firma Walczak GmbH ebenso berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
6. Mängel
Sichtbare Mängel hat der Kunde sofort nach Erkennen des Mangels zu rügen. Spätere Mängel werden nicht berücksichtigt. Wenn Mängel von der Firma Walczak GmbH als berechtigt anerkannt werden, haftet die Firma in der Weise, dass sie die Mängel nach ihrer Wahl unentgeltlich behebt, Ersatz leistet durch Erneuerung oder Gutschrift des Wertes. Zur Hereinnahme der Ersatzlieferung ist der Auftraggeber verpflichtet. Bei Fehlschlagen der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung verlangen. Alle darüberhinausgehenden Ansprüche sind ausgeschlossen, außer im Falle vorsätzlicher oder grobfahrlässiger Vertragsverletzungen durch die Firma Walczak GmbH oder ihrer Erfüllungsgehilfen.
7. Aufrechnung, Zurückbehaltung
Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der Firma Walczak GmbH anerkannt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann im Übrigen der Besteller nur geltend machen, wenn dieses auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Eigentumsvorbehalt
Die verarbeitete bzw. gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller sonstigen fälligen Forderungen aus dieser Geschäftsverbindung mit den Kunden ausschließlich Eigentum der Firma Walczak GmbH. Der Kunde darf die unter Eigentumsvorbehalt verarbeitete bzw. gelieferte Ware nur im ordentlichen Geschäftsbetrieb verwenden, wobei das Risiko der Beschädigung und des Untergangs der Ware in jedem Fall dem Kunden obliegt. Eine Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr ist dem Kunden nur mit Zustimmung der Firma Walczak GmbH gestattet. Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung werden schon jetzt an die Firma Walczak abgetreten, die Firma Walczak nimmt diese Abtretung an. Für den Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, der Zahlungseinstellung oder der Eröffnung des gerichtlichen Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestattet der Kunde der Firma Walczak GmbH hiermit unwiderruflich, die Vorbehaltsware sofort abzuholen und seine Geschäfts- und Lagerräume zu diesem Zweck ungehindert zu betreten. Die Rücknahme der Vorbehaltsware erfolgt zu dem erzielten Erlös, höchstens jedoch zu den vereinbarten Lieferpreisen. Ansprüche auf Schadensersatz, insbesondere entgangenen Gewinn, bleiben vorbehalten.
9. Gewährleistung und Haftung
24 Monate auf die Funktionsfähigkeit der Folie von Folia World ® Walczak GmbH, gilt nur für neue,
fabrikweise originallackierte Fahrzeuge.
12 Monate auf die Funktionsfähigkeit der Folie von Folia World ® Walczak GmbH, gilt nur für gebrauchte, fabrikweise originallackierte Fahrzeuge.
Für nachlackierte Fahrzeuge/Fahrzeugteile kann keine Garantie übernommen werden
(Dieses gilt insbesondere bei der Neutralisierung der Fahrzeuge/Fahrzeugteile). Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag nach der Beschichtung des Fahrzeuges durch die Folia World ® Walczak GmbH.
Die Folia World ® Walczak GmbH verpflichtet sich, beschichtete Teile, die infolge eines nachgewiesenen Fabrikations-, Material- oder
Beschichtungsfehlers defekt geworden sind, innerhalb der Garantiezeit entweder kostenlos zu ersetzen oder nachzubessern.
Durch eine erbrachte Garantieleistung wird weder die Garantiezeit verlängert noch für die ersetzten Teile einen neue Garantiezeit begründet.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, besonders solche auf Minderung, Wandlung, oder Schadenersatz, auch Verdienstausfälle jeglicher Art.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf folgende Fälle:
- Schäden und Fehler durch Einwirkung höherer Gewalt.
- Beschädigungen oder sonstige Mängel, die nicht auf Fabrikationsfehler zurückzuführen sind.
- Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gemäß Pflegeanweisung.
- Verschleißschäden durch überdurchschnittliche Beanspruchung.
- Lackschäden nach dem Entfernen der Folie der Folia World ® Walczak GmbH an nachlackierten Fahrzeugteilen, sowie diverser an Kunststoffteilen die werkseitig mit fetthaltiger
strukturierter Kunststoffoberfläche hergestellt werden.
- Eventuelle Lackschäden beim Entfernen der Folie der Folia World ® Walczak GmbH
in nicht von der Folia World ® Walczak GmbH autorisierten Werkstätten.
Im Rahmen der Komplettfolierung werden sämtliche Typenbezeichnungen am zu folierenden Fahrzeug durch die Folia World ® Walczak GmbH entfernt.
Diese (soweit sie geklebt sind) werden nicht wieder angebracht. Ein nachträgliches Anbringen der Typenbezeichnungen kann zu Beschädigungen
sowohl an der Folie als auch am Lack führen (Klebstoff).
* Scharniere sind Grundsätzlich von der Folierung ausgeschlossen
Sollten in der Gewährleistungsfrist Material oder sonstige Mangelerscheinungen auftreten, behält sich die Firma Walczak GmbH das Recht nach ihrer Wahl, unter Ausschluss weiterer Gewährleistungsansprüche oder Forderungen für Fahrzeugausfall wie auch Verdienstausfall des Abnehmers vor, Ersatz zu liefern oder nachzubessern. Die Feststellung des Mangels muss innerhalb der Gewährleistungsfrist ab Auslieferung von der Firma erfolgen. Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch setzen sie eine neue Garantiefrist in Kraft. Von der Gewährleistung sind ausgeschlossen: Schäden, entstanden durch unsachgemäße Behandlung, falsche Handhabung oder unrechtmäßige Beeinflussung. Bei Fahrzeugbeschichtung: Folgeschäden durch Versäumnis der Pflege gem. Pflegeanweisung, Verschleißschäden, durch überdurchschnittliche Beanspruchung; Eventuelle Lackschäden nach Entfernung der Folie. 10. Datenschutz
Die Firma Walczak GmbH ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Kunden, gleich ob diese vom Kunden selbst oder vom Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
11. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Köln, Köln ist auch der Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag ergebenen Streitigkeiten, soweit beide Vertragsparteien Vollkaufleute sind.
12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile dieser Bedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, wird davon die Gültigkeit des sonstigen Inhalts der Bedingungen nicht berührt. Die unwirksame Bedingung ist der gesetzlichen Regelung anzupassen. |